Italien Immobilien kaufen
Welcher begeisterte Italienurlauber liebäugelt nicht schon mal mit dem Gedanken an seinem
Lieblingsort des Landes eine Immobilie zu erwerben und dann seinen Lebensabend vielleicht auch
dort zu verbringen.
Der Gedanke ist dank EU gar nicht so abwegig, aber doch mit einigen Hürden verbunden.
Um keine bösen Überraschungen zu erleben sollte man sich umfassende Informationen besorgen und ein
paar „goldenen Regeln“ beherzigen.
Hat man das passende Haus oder die geeignete Wohnung gefunden, sollte man vor Unterzeichnung eines
Vorvertrages das Liegenschaftsregister einsehen, weil nur dort die tatsächlichen
Eigentumsverhältnisse erfragt werden können. Und mittels eines Notars erfährt man, ob und welche
Belastungen bestehen.
Nach dem Abschluss des Vorvertrages, in dem alle Details so genau wie möglich beschrieben sein
sollten, wird normalerweise eine Anzahlung von 10% bis 15 % geleistet. Auch hier empfiehlt sich
die Hinzuziehung eines Notars.
Bei geklärter Finanzierung kommt es zum Abschluss des endgültigen notariellen Kaufvertrags mit
dessen Abwicklung und Legalisierung.
Als letzter Schritt wird dann die Kaufurkunde beim Registeramt zur Registrierung eingereicht.
Schließlich muss die Änderung beim Liegenschaftsregister und beim Katasteramt eingetragen werden.
Nicht vergessen, zum Kauf von Immobilien braucht man in Italien auch eine Steuernummer!
Natürlich fallen mit diesem Kaufgeschäft auch Steuern an und Zweitwohnsitze werden in Italien
wesentlich höher besteuert.
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